Antrag: „Erneuerbare Energien für kommunale Gebäude“

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

 

  1. Es sollen die Liegenschaften der Gemeinde auf die Möglichkeit hin überprüft werden, vorhandene Erdgasheizungen auszutauschen und durch  elektrische Wärmepumpen zu ersetzen, die mit Ökostrom betrieben werden.

 

  1. Beim Neubau und beim Austausch von Heizanlagen in kommunalen Gebäuden werden der Wärme- und Kältebedarf grundsätzlich zu 100 % durch die Nutzung Erneuerbarer Energien gedeckt.

 

  1. Soweit umsetzbar, sollen bei größeren Anlagen auch Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) zur Erzeugung von Wärme und Strom installiert werden. Dabei sollen insbesondere Anlagen, die mit nachwachsenden Rohstoffen oder grünem Wasserstoff betrieben werden zum Einsatz kommen. Beim Einsatz von Biogas kann dies entweder direkt über eine benachbarte Biogasanlage bezogen oder über das Gasnetz mit entsprechendem Zertifikat für die Herkunft aus Erneuerbaren Energien geliefert werden.

 

  1. Der Bedarf kann auch aus Fernwärme abgedeckt werden, falls sichergestellt ist, dass es den Anforderungen des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz)entspricht.

 

Begründung

 

Durch die aktuellen Ereignisse (Ukraine-Krieg) hat sich die Dringlichkeit der Abkehr von importierten fossilen Energieträgern (insbesondere Erdgas) in dramatischer Weise erhöht.

Es ist die Verpflichtung jedes Einzelnen und besonders der beispielgebenden Kommunen den nationalen Verbrauch von Erdgas so schnell wie möglich zu reduzieren.

 

Auch die Einhaltung des von der Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindlich unterschriebenen Klimaschutzziels von Paris – die Erwärmung der Erdatmosphäre auf 1,5°C zu begrenzen verlangt die möglichst schnelle und vollständige Umstellung unserer gesamten Energieversorgung auf heimische Erneuerbare Energien.

 

Verwiesen wird ebenfalls auf die Umsetzung der Zielsetzungen des Bayerischen

Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG), in welchem in Artikel 3 Absatz 3 die Kommunen

aufgefordert werden schon bis 2030 klimaneutral zu werden.

 

Für neu errichtete öffentliche Gebäude und für öffentliche Gebäude, die grundlegend

renoviert werden, fordert das EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) eine

anteilige Deckung des Wärme- und Kältebedarfs durch Nutzung erneuerbarer Energien oder aber die Vornahme von Ersatzmaßnahmen.

Darüber hinaus ist es vorausschauend und zielführend für die Energiewende, über die

Mindestanforderungen des EEWärmeG hinauszugehen und einen Anteil von 100 % an

Erneuerbaren Energien anzustreben und umzusetzen.

 

Wir stellen unseren Antrag zur Diskussion und freuen uns über Ihre Zustimmung.