Anträge

Beschränkung der Wahlplakate

Eingereicht am
14. Januar 2021

Behandelt am
23. März 2021

Ergebnis
abgelehnt 3:18

Allerdings besteht eine gute Aussicht für die nächste Gemeinderatswahl.

Antrag zur Einführung einer Begrenzung der Anzahl der Wahlplakate

Öffentliche Präsentation der Parteien im Wahlkampf sind in einer Demokratie erforderlich und ist ein verfassungsmäßiges Recht – doch die Plakatierungsflut im Vorfeld einer Wahl nimmt immer größere Ausmaße an und verursacht immer mehr unnötigen Müll.

Plakate haben kaum noch Auswirkung auf das Wahlverhalten. In Anbetracht der Klimadebatte scheint eine Reglementierung und umweltfreundliche Ausrichtung der Wahlplakatwerbung wichtig. Wir können nicht für Klimaschutz und Ressourcenschutz argumentieren und gleichzeitig übermäßig viele Plakate aufhängen.

Viele Mitbürger fühlen sich durch die optische Überfrachtung belästigt und empfinden die Plakatflut als Verschandelung des Ortsbilds. Zudem kann die Verkehrssicherheit gefährdet werden durch Ablenkung und verminderter Wahrnehmung aufgrund der Bilder – und Schildermenge. Deshalb beantragen wir eine Satzung zu entwerfen bzw. eine evtl. bestehende Sondernutzungssatzung der Gemeinde zu überarbeiten, die das Plakatieren besonders zu Wahlkampfzeiten auf ein Minimum reduziert. Eine Chancengleichheit aller Parteien muss gewahrt sein.

Wir bitten diesen Antrag in die nächste Gemeinderatssitzung mit aufzunehmen.

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